Gewährleistung
1. Voraussetzung für die Gültigkeit der Gewährleistung ist eine bezahlte "Null"-Inspektion nach den ersten 100 bis 200 km oder zwei Wochen ab Kaufdatum. Die Inspektion kann bei autorisierten Servicestellen oder bei CycleDenis und BiClou E-Bike Händlern durchgeführt werden.
2. Alle Anpassungen und Inspektionen des E-Bikes werden während des Gewährleistungszeitraums gegen Bezahlung durchgeführt.
3. Voraussetzung für die Gültigkeit der Gewährleistung ist der Besitz des Kaufbelegs.
4. Alle Gewährleistungsansprüche müssen über eine autorisierte Servicestelle des Herstellers, den Händler oder per E-Mail an kontakt@ac-emotion.de eingereicht werden.
5. Der Eigentümer des E-Bikes ist verpflichtet, das Produkt bei der autorisierten Service- oder Verkaufsstelle abzugeben und sicherzustellen, dass das reklamierte E-Bike sauber ist und kein zusätzliches Zubehör angebracht ist, das nicht zum Lieferumfang des E-Bikes gehört.
6. Die Reklamation wird von AC-Emotion (AGEC mbH) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des E-Bikes durch das autorisierte Servicezentrum oder die Verkaufsstelle bearbeitet. Wird eine Reklamation anerkannt, verpflichtet sich der Hersteller, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben, und zwar innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab dem Datum der Entscheidung.
7. Die Gewährleistung deckt keine Mängel ab, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Selbstreparatur durch den Kunden; Modifikationen und Konstruktionsänderungen durch den Kunden; unsachgemäße Lagerung des E-Bikes, Betrieb und mangelnde Wartung gemäß der mitgelieferten Anleitung, Verwendung des E-Bikes in Situationen, die nicht der Bedienungsanleitung entsprechen, oder für kommerzielle Zwecke und für einen anderen Zweck als den, für den das E-Bike konzipiert wurde.
8. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
- Natürliche Abnutzung der Materialien während des Betriebs, wie z.B.: Reifenverschleiß;
- Zentrierung der Räder, Verschleiß der Felgenlaufflächen, Verschleiß der Bremsbeläge und -scheiben;
- Verschleiß der Antriebskomponenten (Kette, Kassette, Freilauf, Lager, Kurbelgarnitur);
- Verschleiß von Komponenten der E-Bikeaufhängung (Staubdichtungen, Buchsen, Dichtungsmanschetten, Dichtungen); Verschleiß von Kabeln und Armierungen; Verschleiß von Glühbirnen;
- Mechanische Schäden, die durch Unfälle, Überlastung, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Wartung verursacht wurden, wie z.B.: verbogene, gebrochene Rahmen oder Gabeln, mechanische Schäden an den Felgen, gebrochene Ausfallenden, gebrochene Kettenstreben usw.
- Mechanische Beschädigung der Felge, gebrochener Umwerferhaken, verbogene Sattelstütze, verbogener oder gebrochener Umwerfer oder Schaltwerk;
- Schäden, die durch die Verwendung eines falschen Anzugsmoments entstehen;
- Schäden, die durch falsche Einstellungen der Federung entstehen;
- Korrosion und Festfressen der Lager durch Waschen des E-Bikes mit einem Hochdruckreiniger oder mangelnde Wartung;
- Schäden, die durch den Kunden, einen Dritten oder höhere Gewalt verursacht wurden;
- Veränderungen am Lack, z.B. Korrosion durch unsachgemäße Lagerung des E-Bikes;
- Lackveränderungen, z.B. Korrosion, die durch unsachgemäße Lagerung des E-Bikes bei zu hoher Luftfeuchtigkeit oder Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften entstanden sind;
- Beschädigung des Elektromotors aufgrund von Überlastung oder unsachgemäßer Verwendung
9. Im Falle des Akkus erstreckt sich die Gewährleistung auf seine Funktionsfähigkeit bei Erhalt der Ware. Die Kapazität des Akkus nimmt mit dem Alter und den durchgeführten Ladezyklen allmählich ab. Eine Verringerung der Batteriekapazität kann nicht geltend gemacht werden.
10. Gewährleistungsreparaturen umfassen auch nicht die Beseitigung von Spiel oder die Einstellung von Gewindeverbindungen.
11. Das E-Bike ist von der Rückgabe oder dem Umtausch gegen ein neues E-Bike ausgeschlossen, wenn die Mängel und Fehler behoben werden können.
12. Die Benutzung eines defekten oder beschädigten E-Bike kann zu weiteren Schäden am E-Bike oder sogar zu einem Unfall mit Personenschaden führen. Bei Entdeckung eines Defekts sollte der Benutzer das E-Bike sofort außer Betrieb nehmen.
13. Die vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen richten sich nach den allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
14. Für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Gewährleistung für gebrauchte E-Bikes und Ausstellungsstücke
Auf gebrauchte E-Bikes/Ausstellungsstücke gewähren wir eine 6-monatige Gewährleistung, gültig ab dem Kaufdatum.